Genossenschaft
dreieck

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist für die Mieterinnen und Mieter obligatorisch. Das Pflicht- Anteilscheinkapital wird analog zum Mietzins für jedes Mietobjekt nach Grösse und Nutzung festgelegt. Für eine typische Vierzimmerwohnung muss mit Pflicht-Anteilen von 10'000 Franken gerechnet werden.

Die Mitgliedschaft steht aber selbstverständlich auch Nicht- MieterInnen offen. Für die Mitgliedschaft müssen mindestens zwei Anteilscheine zu 500 Franken gezeichnet werden. Mitglieder der Genossenschaft erhalten regelmässige Informationen aus dem Dreieck.

 

Darlehen

Auch nach Abschluss der Bauarbeiten ist die Genossenschaft auf nachrangige Darlehen privater AnlegerInnen angewiesen. Mit Ihrem Geld wird nicht spekuliert, sondern günstiger Wohnraum geschaffen und erhalten. Wer uns mit kleineren Beträgen unterstützen möchte, kann dies mit Anteilscheinen à 500 Franken tun. Es müssen mindestens zwei gezeichnet werden und sie sind unverzinst. Dafür erhält man eine Stimme an der Generalversammlung der Genossenschaft Dreieck und kann so auch aktiv an der weiteren Entwicklung teilhaben. Wer Mitglied der Genossenschaft ist, kann zudem die Kantine zu günstigeren Konditionen mieten.

 

Auskunft

Gaby von Frisching

Telefon 044 242 03 01 | > Mail

 

Sitzungstreffen in der "alten" Kantine im Hof